Wir sind nicht Prokon! “Kleinanlegerschutzgesetz” bedroht Direktkredit-Modell!

Ein aktueller Gesetzesentwurf, der als Reaktion auf die Prokon-Pleite zu einem verbesserten Schutz von Kleinanleger_innen führen soll, bedroht das zentrale Finanzierungsinstrument, auf dem alle Mietshäuser Syndikat Projekte (also auch die Burge) basieren: das Direktkredit-Modell.

Sollte der Gesetzesentwurf in der jetzigen Form verabschiedet werden, würden Nachrangdarlehen (wozu auch Direktkredite zählen) unter die sogenannte Prospektpflicht fallen. Das heißt konkret, dass sich Syndikatsprojekte nicht mehr einfach Geld von Unterstützer_innen leihen dürften, sondern sich dies zunächst von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigen lassen müssten. Diese Genehmigung geschieht in Form eines Prospektes, der bei der BaFin hinterlegt werden muss.

Die Kosten von 20.000—60.000 Euro für einen Prospekt bewegen sich weit außerhalb des Rahmens dessen, was für soziale Wohnprojekte wie die Burge leistbar ist! Hinzu kommen noch 6.500 Euro jährliche Prüfgebühr der BaFin und der große bürokratische Aufwand. Außerdem wäre die Einwerbung von Krediten nur noch in Medien mit Wirtschaftsschwerpunkt gestattet. Direkte Kontaktaufnahme zu Menschen aus der Region, die in soziale Projekte investieren wollen, wäre verboten.

Bereits Anfang September soll über das Gesetz entschieden werden! Wenn du – so wie wir – dagegen bist, dass soziale Projekte wie die Burge in den Ruin getrieben werden, ist es JETZT Zeit sich an Abgeordneten und Pressekontakte zu wenden. Weitere Informationen zu dem Thema findest du auf der Website des Mietshäuser Syndikats oder in der offiziellen Presseerklärung des Syndikats. Und wenn du Ideen hast, was wir noch tun könnten, dann schreib doch bitte an wirsindnichtprokon@syndikat.org.